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Patientenverfügung

Gerade in medizinisch angespannten und ungewissen Situationen kann der Mensch oft nicht mehr selbst über den Verlauf der Behandlung und über seinen Willen betreffend der Lebenserhaltung und den zu treffenden Massnahmen entscheiden. Dies kann durch eine Patientenverfügung geregelt werden welche eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass keine Einwilligungsfähigkeit besteht, ist.

Die Patientenverfügung ist von der Vorsorgevollmacht oder des Testamentes zu unterscheiden, die nicht verfügt, was am Lebensende zu tun oder zu unterlassen ist, sondern wer medizinische oder andere Anordnungen treffen soll. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament ergänzen also einander und sollten nebeneinander erstellt werden.
 
Eine Patientenverfügungen ist verbindlich, wenn der Wille des Patienten für die konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann, weshalb eine Patientenverfügung gerade bei einer immer wieder auftretenden, die Entscheidungsfähigkeit nur vorübergehend einschränkenden Erkrankung, unproblematisch ist. Die Verfügung ist zwar prinzipiell formfrei, soll aber in schriftlicher Form hinterlegt werden, damit sie besser beweisbar ist.
 
Wir empfehlen Ihnen die Patientenverfügung des "Schweizerischen Roten Kreuzes", welches in Zusammenarbeit mit "Dialog Ethik" entworfen wurde.
 
Die Verfügung können Sie hier downloaden:
 

18.03.2009