BVG-Zinssenkung per 1.1.2009Der BVG-Mindestzinssatz ist nach bundesrätlichem Beschluss mit Wirkung ab 1. Januar 2009 von 2.75% auf 2.00% gesenkt worden. Dieser Zinssatz gilt jedoch nur für das Altersguthaben gemäss BVG. Vor-/überobligatorische Guthaben können auch mit einem tieferen Zinssatz verzinst werden.
Für den Bundesrat sind die folgenden Komponenten bestimmend für eine Zinsanpassung:
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hingegen hält einen Satz von 1,75% für angemessen.
Die Sozialpartner "Travail Suisse, KV Schweiz, und der Gewerkschaftsbund fordern einen BVG-Mindestsatz von 2.25%
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19.11.2008 |


