Zinserhöhung der Beruflichen VorsorgePer 1. Januar 2008 wird der Mindestzinssatz der beruflichen Vorsorge von 2,5% auf 2.75% angehoben. Diese Vorgabe gilt allerdings nur für den obligatorischen Bereich, nicht also für den überobligatorischen Bereich der zweiten Säule, wo der Zinssatz in der Regel einiges tiefer ist. |
21.12.2007 |


