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Zinserhöhung der Beruflichen Vorsorge

Per 1. Januar 2008 wird der Mindestzinssatz der beruflichen Vorsorge von 2,5% auf 2.75% angehoben. Diese Vorgabe gilt allerdings nur für den obligatorischen Bereich, nicht also für den überobligatorischen Bereich der zweiten Säule, wo der Zinssatz in der Regel einiges tiefer ist.

21.12.2007