Korrektes Arbeitsverhältnis für die HaushaltshilfeWer nicht selber putzen will oder kann, überlässt diese Arbeit der Putzfrau. Und wer eine solche beschäftigt, ist Arbeitgeber und hat entsprechende Pflichten. So muss er die Haushaltshilfe zum Beispiel richtig versichern.
Nicht alle Putzfrauen möchten eine korrekte Lohnabrechnung, sie möchten lieber schwarzarbeiten, ohne Sozialversicherungsabzüge und ohne schriftlichen Vertrag, doch dies ist gegen das Gesetz. Im Moment erhalten sie dadurch zwar einen höheren Stundenlohn, den sie in der Regel nicht versteuern, dafür verzichten sie auf ihre Altersvorsorge. Arbeitgeber müssen auf einem korrekten Arbeitsvertrag beharren, denn am 1. Januar 2008 tritt das neue Gesetz gegen Schwarzarbeit in Kraft.
Ein korrektes Arbeitsverhältnis heisst insbesondere, Sozialversicherungsbeiträge abzuliefern. So müssen auf jeder Lohnabrechnung 6,05 Prozent vom Bruttolohn abgezogen werden. Genau den gleichen Betrag muss der Arbeitgeber den Sozialversicherungen abliefern (Total: 8,4 AHV, 1,4 IV, 0,3 EO und 2 Prozent ALV). Abrechnungsort ist die AHV-Zweigstelle der Gemeinde. Dazu kommen noch die Abzüge gemäss der gesetzlichen Bestimmungen des Normalarbeitsvertrages für Hauspersonal des entsprechenden Kantons. Im Kanton Zürich haben Hausangestellte ab 50 Jahren oder ab dem 11. Dienstjahr 5 Wochen, ab 60 Jahren 6 Wochen bezahlte Ferien zugute. Ausserdem hat der Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Damit muss er gemäss dem für den Kanton Zürich geltenden Normalarbeitsvertrag ein Krankentaggeld in der Höhe von 80 Prozent des bei Versicherungsbeginn vereinbarten Bar- und Naturallohnes ab dem 31. Krankheitstag versichern (Art. 12 NAV). Von den anfallenden Prämien hat der Arbeitgeber mindestens die Hälfte zu übernehmen. Von der AHV-Beitragspflicht waren bisher jene ausgeschlossen, die im Nebenerwerb geputzt haben und damit nicht mehr als 2'000 Franken pro Jahr verdient haben. Vorausgesetzt wurde also ein Hauptverdienst. Diese Regelung gilt noch bis Ende 2007. Verdient die Hausangestellte pro Jahr mehr als 19' 890 Franken, so muss sie auch obligatorisch einer beruflichen Vorsorge angeschlossen werden.
Für CHF 150.- (inkl. MwSt.) senden wir Ihnen eine Informations-CD zu welche folgendes enthält: - Muster Arbeitsvertrag für eine Haushaltshilfe - einfaches Lohnabrechnungsprogramm für Hausangestellte - UVG Versicherungsantrag - Anmeldeformular für das vereinfachte Abrechnungsverfahren - Rechte- und Pflichten des Arbeitgebers - Rechte- und Pflichten des Arbeitnehmers - Strafbestimmungen Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Hier stellen wir Ihnen einen Minimalarbeitsvertrag für Ihre Putzperle in verschiedenen Sprachen zur Verfügung: |
19.12.2007 |


