Erhöhung des Verzugszinses bei den Steuerrechnungen
Erhöhung des Verzugszinses bei den Steuerrechnungen
Der Regierungsrat hat beschlossen, den Verzugszins für nicht bezahlte definitive Steuerrechungen von 2 Prozent auf 4,5 Prozent zu erhöhen. Mit der Erhöhung sollen Steuerausstände schneller abgebaut und die Zahl der zeitaufwändigen Eintreibungen vermindert werden. Der erhöhte Verzugszins gilt ab Kalenderjahr 2008. Der so genannte Vergütungszins und der Ausgleichszins betragen weiterhin 2 Prozent. Steuerpflichtige zahlen zur Zeit im Kanton Zürich einen Verzugszins von zwei Prozent, wenn sie 30 Tage nach Zustellung der definitiven teuerrechnung ihre Steuern noch nicht bezahlt haben. Dieser auch im interkantonalen Vergleich sehr tiefe Zinssatz – es sind Verzugszinse zwischen 4 Prozent und 5,5 Prozent üblich – hat dazu geführt, dass viele Steuerpflichtigen zuerst ihre höherverzinslichen Privatschulden abtragen, bevor sie ihre teuerschulden begleichen. Gemäss den Feststellungen der Gemeindesteuerämter haben darum in letzter Zeit die Steuerausstände stark zugenommen. Der egierungsrat hat nun den Verzugszins auf 4,5 Prozent erhöht, um einen Anreiz zu schaffen, die Steuerausstände schneller abzubauen. Gleichzeitig soll die Massnahme dazu beitragen, dass sich die Zahl zeitaufwändiger Eintreibungen der offenen Steuern vermindert.
Der so genannte Vergütungszins und der Ausgleichszins werden weiterhin wie bisher zwei Prozent betragen. Vergütungszins erhalten diejenigen Steuerpflichtige, die ihre Steuern vor 30. September eines Steuerjahres (Verfalltag) begleichen. Ausgleichszins ist der Zins, der für den Zeitraum zwischen der Fälligkeit der Steuerforderung und der Zustellung der Schlussrechnung erhoben wird. Der Vergütungszins oder der Ausgleichzins kommt auch dann zur Anwendung, wenn Steuerpflichtige aufgrund eines Unterschiedes zwischen der provisorischen und der definitiven Steuerrechnung auf den Verfalltag zuviel oder zu wenig bezahlt haben.
(Medienmitteilung des Regierungsrates vom 13.7.2007)
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17.07.2007 |


