Der GenerationenvertragDer Generationenvertrag ist eine Möglichkeit, sich eine Rente zu sichern, gleichzeitig die finanziellen Verhältnisse zu den Kindern/ Erben zu regeln und die Steuerlast zu optimieren.
Heute bedient man sich dem "Versicherungs-Säulen" Prinzip, in früheren Jahrhunderten wurden soziale Fragen innerhalb der Familie gelöst. Vergessen geht dabei oft, dass die steigende Lebenserwartung durch Spitzenmedizin einige Finanzierungsprobleme mit sich bringen. Gerade bei einem Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim stellt sich die Frage, was mit dem Vermögen der Eltern geschieht?! Eine Schenkung an die Kinder zu Lebzeiten löst die bange Frage der Eltern aus, ob das Geld in der Zukunft noch einmal notwendig wäre. Die Beschenkten Kinder müssen sich umgekehrt fragen, ob bei späterer Bedürftigkeit der Eltern vielleicht ein Rückforderungsanspruch entsteht, indem ein Alters- oder Pflegeheim, in das die Eltern vielleicht später eingeliefert werden, zur Deckung der Kosten auf die Schenkung zurückgreift.
Alle konventionellen Lösungen haben irgend einen Nachteil. Durch das Konzept des Generationenvertrages kann eine Optimierung des finanziellen Verhältnisses zwischen Eltern und Kindern bez. Erben, sowie der Steuerlast bei Eltern und Kindern erzielt werden.
Kurzbeschrieb des Generationenvertrages:
Zur Finanzierung der Lebenshaltung kaufen sich die Eltern bzw. Erblasser mit allem oder einem Teil ihres Vermögens eine Rente. Sie übertragen den als Kaufpreis für die Rente vorgesehenen Teil ihres Vermögens den Kindern bzw. Erben. Die Kinder bzw. Erben verpflichten sich im Gegenzug, den Eltern bzw. Erblassern eine lebenslange Rente im Umfang des Vermögensertrages zu gewähren. Als Vertragspartner infrage kommt ein ausgewählter Erbenkreis, meist die Kinder welche sich als Rentenschuldner vertraglich zusammenschliessen. Als Sicherheit der Eltern/Rentengläubiger wird ihnen das übertragene Kapital oder Immobilie wiederum zurück verpfändet.
Legen die Eltern das Vermögen selbst an, unterliegt das Vermögen der Vermögenssteuer und die aus Risikoüberlegungen hohen Zins- und Dividendenerträgen der Einkommenssteuer. Einzig ein kleiner Kapitalgewinn ist steuerfrei. Entstehen die Vermögenserträge aus Mietzinseinnahme einer Renditeimmobilie, werden diese Erträge voll als Einkommen besteuert. Zudem tragen die Eltern das Anlegerrisiko und müssen die Vermögensdisposition bis ins hohe Alter selbst treffen. Später wird das Kapital vererbt und es fällt die Erbschaftssteuer an, oder das Kapital wird durch einen Alters- und Pflegeheim Aufenthalt vernichtet.
Kaufen sich die Eltern eine Leibrente, so werden die ausbezahlten Renten nur noch zu 40% besteuert. Zudem kann die Rentenleistung von den Rentenschuldnern zu 40% von ihrem Einkommen in Abzug gebracht werden auch dann, wenn die Rentenzahlung aus steuerfreiem Kapitalgewinn oder aus voll steuerpflichtigen Mietzinseinnahmen erzielt worden ist. Das hat zur Folge, dass das Einkommen der Rentengläubiger und Rentenschuldner als Gesamtheit erhöht wird.
Bei den Rentennehmern wird das investierte Kapital nicht mehr in der Steuererklärung ausgewiesen, somit kann im Falle eines Eintritts in ein Pflegeheim keine Vermögens-Rückforderung geltend gemacht werden können.
Der Generationenvertrag hat also enorme erbrechtliche und steuerliche Vorteile.
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29.05.2007 |


