Treuhand
Selbstverständlich bieten wir Ihnen als Treuhandgesellschaft alle Arten von klassischen Treuhanddienstleistungen an.
Steuerberatung
Sie umfasst folgendes Leistungsspektrum:
- Optimale Ausnützung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
- Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge und -sicherung
- Vermögensanlagestrategien unter steuerlichen Gesichtspunkten
- Letztwillige Verfügungen hinsichtlich steuerlicher Aspekte
- Ausarbeitung von Steuererklärungen
- Steuerrechtliche Optimierung von Jahresabschlüssen
- Beratung und Betreuung bei steuerlichen Aussenprüfungen
- Vertretung bei aussergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen bzw. Rechtsmitteln
Buchführung
- Einrichtung von Buchhaltungen
- Aufarbeitung von Buchhaltungsunterlagen
- Laufende Buchführung
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
- Mehrwertsteuerabrechnungen
- Erstellen von Jahresabschlüssen
Betriebswirtschaftliche Beratung
Prüfung und Beratung von Unternehmen verschiedener Rechtsformen und Branchen.
- Unternehmensgründungen
- Unternehmensbewertung
- Finanzierungen
- Investitionsvorhaben
- Management-Buy-out
- Nachfolgeregelungen
- Organisation des Rechnungswesens
- Due Diligence
- Mergers and Acquisitions
Nachlassplanung / Willensvollstreckung
Eine umfassende Nachlassplanung verleiht Ruhe und Sicherheit.
Nachlassplanung bedeutet eine konstruktive Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenssituation, der Familie und dem Vermögen. Eine professionelle Nachlassplanung bringt entschiedene Vorteile. Sie erhalten individuell ausgestaltete Lösungen, bei denen Sie die Gewähr haben, dass alles Ihren Wünschen entsprechend geschieht. Sie vermeiden Konflikte innerhalb der Familie, indem Sie Ihre Regelung klar und unmissverständlich formulieren und dies bereits zu Lebzeiten kommunizieren.
Besonders verwickelte familiäre Verhältnisse - beispielsweise Ehen mit Nachkommen oder Zweitehen mit gemeinsamen Nachkommen sowie Nachkommen aus erster Ehe und/oder Adoptivkinder - beeinflussen die spätere Bestimmung des Nachlasses. Gesetzliche Regelungen, Pflichtteile und freie Quote, Meistbe-günstigung und Erbschaftssteuern stellen sich gerade hier als heikle Punkte dar.
Die Willensvollstreckung ist eine verantwortungsvolle und oft auch nervenaufreibende Tätigkeit. Erben werden den Willensvollstrecker nicht immer lieben, denn er setzt konsequent die Wünsche des Verstorbenen um. Wer sichergehen will, dass sein letzter Wille möglichst reibungslos umgesetzt wird, und Konflikte in der Familie vermeiden möchte, sollte einen Willensvollstrecker ernennen.
- Eheverträge
- Erbverträge
- Testamente
- Stiftungen
- Erbauskauf
- Schenkung


